Ein Großteil aller Deutschen steuert mit dem 18. Lebensjahr zugleich auch auf den Führerschein zu. Ob in diesem Alter oder später, stellen die Fahrten, die Theorie-Stunden und die Prüfungen eine echte Herausforderung dar, die es erst einmal zu bestehen gilt. Hinzu kommt allerdings noch eine weitere Anforderung, nämlich der Erste-Hilfe-Kurs, der ebenfalls als große Hilfe für das weitere Leben verstanden werden darf.
Retter in der Not – nur mit dem richtigen Grundwissen
Viele Fahrschüler betrachten den Erste-Hilfe-Kurs als lästige, wenn auch notwendige Formalität, die zum Erwerb des Führerscheins nun einmal benötigt wird. Diese Denkweise wird dem Erste-Hilfe-Kurs allerdings nicht gerecht. Die dort erlernte Theorie kann sich nicht nur im direkten Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, sondern auch in vielen anderen Lebenssituationen teuer bezahlt machen. Natürlich steht außer Frage, dass innerhalb einiger Kursstunden keine echten Rettungssanitäter oder gar Notärzte ausgebildet werden können; die vermittelten Inhalte beziehen sich dennoch auf das richtige Verhalten in einer Notsituation. Über Sinn und Zweck des Kurses erübrigt sich folglich jede Diskussion.
Wer, wann und warum: die Situation
Die Erste Hilfe bezeichnet ganz offiziell eine Reihe von Sofortmaßnahmen, die dem Überleben einer verletzten Person dienen. Wichtig ist dabei, dass das Leisten von Erster Hilfe nur bis zum Eintreffen ausgebildeter Fachkräfte verlangt werden kann – für tiefergehende medizinische Eingriffe ist der Leistende nämlich ohnehin nicht qualifiziert. Darüber hinaus wird im Erste-Hilfe-Kurs vermittelt, dass beim Eintreffen an einem Unfallort zunächst stets der Rettungsdienst gerufen werden muss, bevor eigene Maßnahmen ergriffen werden. Wie sich diese im Detail gestalten, hängt natürlich immer von der Situation ab. Die Grundlagen der Ersten Hilfe umfassen aus diesem Grund einige Lehren bezüglich der menschlichen Anatomie im Generellen, ergänzt um einige nützliche Handgriffe, die in vielen Situationen nützlich sein können.
Bekannte Beispiele und Rechtslage
Zu den bekanntesten Inhalten eines jeden Erste-Hilfe-Kurses zählt wohl die stabile Seitenlage. Sie ist auch mit wenig Übung einfach zu bewerkstelligen und verhindert effektiv, dass bewusstlose Personen an ihrem eigenen Erbrochenen ersticken. Auch die Mund-zu-Mund-Beatmung in Kombination mit der Herz-Rhythmus-Massage sind elementare Bestandteile eines jeden Kurses, ganz unabhängig von der angestrebten Führerscheinklasse. Übrigens: Die Erste Hilfe ist auch von juristischer Bedeutung. So ist jede Person, die offiziell an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen hat, verpflichtet, diese auch anzuwenden, falls notwendig. Wird dies nachweislich ohne triftigen Grund nicht getan, kann eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung erfolgen. Ebenfalls rechtlich untermauert ist jedoch die Grundregel, dass Personen nur zur Ersten Hilfe verpflichtet sind, sofern ihre eigene Sicherheit dadurch nicht gefährdet wird. Der Unterschied zwischen zivilen Hilfeleistenden und ausgebildeten Rettungskräften ist damit auch offiziell hinreichend dargelegt.
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