Wer sich kein eigenes Auto leisten kann, aber unbedingt motorisiert sein will, dem bietet das Leasing eine günstige Alternative. Wenn er alles richtig macht.
Denn vor allem Leasing-Anfänger sollten sich erst einmal mit den Bedingungen vertraut machen: Leasingverträge werden durch das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) geregelt. Eine Gesellschaft kauft einem Hersteller Autos ab, um diese an Leasingnehmer weiter zu vermitteln. Der verpflichtet sich im Gegenzug einen vertraglich festgelegten Betrag über einen bestimmten Zeitraum zu zahlen. Und nur solange der Leasingnehmer die im Vertrag bestimmten Raten auch zahlt, kann er das Auto behalten. Ansonsten kann die Leasinggesellschaft das Auto zurückfordern und an jemand anderen vermieten.
Vorteile und Nachteile
Die Leasing-Angebot ermöglicht es, auch ohne viel Eigenkapital über ein Fahrzeug zu verfügen. Voraussetzung ist allerdings, dass man über 18 Jahre und berufstätig ist. Die Höhe des Vertrages bemisst sich über den Fahrzeugpreis, die Vertragsdauer, die Anzahl der jährlich gefahrenen Kilometer und den Restwert des Fahrzeuges. Ob Bearbeitungsgebühren anfallen, ist von Agentur zu Agentur verschieden, ebenso, ob eine Garantie hinterlegt werden muss. Grundsätzlich ist nur solchen Personen das Leasing anzuraten, die, auch wenn sie sich kein eigenes Auto leisten können, doch über finanzielle Mittel verfügen. Wenn eine Verschuldung droht, ist von dem Verfahren abzuraten.
Vorteil des Leasing-Verfahrens ist, dass meist nur Kosten für die Nutzung des Wagens anfallen. So wird Geld, das Vorhanden ist, nicht durch den Kauf eines Autos blockiert, und kann anderweitig investiert werden.
Allerdings muss der Kunde auch dann die Leasing-Raten weiter zahlen, wenn das Auto z.B. durch einen Unfall beschädigt wurde. Also alle Kosten wie Gebühren, Unterhaltskosten, Pflichtversicherung und die zusätzlich zur Vereinbarung gefahrenen Kilometer.
Außerdem muss ein Leasing-Anbieter über die finanziellen Konsequenzen bei einer Kündigung und den Restwert des Autos aufklären. Beim Abschluss eines Vertrages ist grundsätzlich Vorsicht geboten und Kontrolle besser. Denn es gibt auch Gesellschaften, die versichern, dass laufende Vollstreckungsverfahren und bestehende Schulden keine Rolle spielen, aber die dann solche doch zum Anlass nehmen, um den Vertrag schnell wieder zu kündigen. Und auch wenn niedrige Monatsraten versprochen, zusätzliche Kosten aber verschwiegen werden, ist das ein Grund zur Skepsis. Kunden sollten nicht zögern, einen Vertrag und auch die Schlussrechnung von einer Rechtsschutzversicherung oder anderen kompetenten Personen prüfen zu lassen.
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