Unter Leasing ist im zivilrechtlichen Sinne ein Nutzungsüberlassungsvertrag zu verstehen, welcher auch ein atypischer Mietvertrag sein kann. Jedoch existiert weder in der Wirtschaftspraxis noch in der Literatur eine einheitliche Definition des Begriffes. In der öffentlichen Kommunikation wird des Begriff vor allem als Methode zur Finanzierung gesehen. Dabei wird das Leasingobjekt von einem Leasingeber beschafft und finanziert und dem Leasingnehmer gegen die Zahlung eines vorab vereinbarten Endgelts zur freien Nutzung überlassen.
Leasingverträge sind in gewisser Weise ähnlich konstruiert wie Mietverträge. Leasing unterschiedet sich von der Miete lediglich hinsichtlich der Tatsache, dass die in Mietverträgen festgeschriebene Wartungs- und Instandsetzungsleistung oder auch der Gewährleistungsanspruch beim Leasing auf den Leasingteilnehmer entfallen. Dabei tritt der Leasingeber die Kaufrechte an den Leasingnehmer ab. Aus diesem Grund trägt der Leasingnehmer auch die Sach- und Preisgefahr. Leasingverträge können aus diesem Grund auch als atypische Mietverträge bezeichnet werden.
Leasinggeber können sowohl unabhängige Leasingunternehmen sein, jedoch können sie auch im Interesse eines Kreditinstitutes oder eines bestimmten Herstellers agieren. Zudem gibt es eine Reihe von zusätzlichen Vereinbarungen, die in Leasingverträgen festgehalten sein können. Dazu kann zum Beispiel die Übernahme der Wartung des geleasten Objektes gegen einen monatlichen Pauschalpreis zählen. In der Bundesrepublik Deutschland gilt Leasing seit Ende des Jahres 2008 als eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG).
Leasing ist gegenwärtig sehr beliebt bei den deutschen Verbrauchern. Aus psychologischer Sicht liegen die Gründe hierfür nach Meinung vor Experten vor allem darin, dass die Hemmschwelle beim Abschluss eines Vertrages geringer ist, als wenn bei einer Bank ein Kreditantrag gestellt wird. Zudem gibt es beim Leasing je nach Vertrag und Einzelfall teilweise erhebliche Steuer- und Bilanzvorteile.
In Deutschland belief sich im Jahr 2009 das Neugeschäftsvolumen im Bereich Immobilien auf 2,8 Milliarden Euro sowie im Bereich Immobilien auf 39,4 Milliarden Euro. Zu diesem Ergebnis kamen der Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen sowie einige unabhängige Wirtschaftsinstitute. Aufgrund der weltweiten Finanzkrise ist das Neugeschäft im vergangenen Jahr um rund 20 Prozent zurück gegangen. Dies liegt nach Ansicht des Verbandes nicht nur an der gesunkenen Nachfrage. Ebenfalls verantwortlich seien die Leasingunternehmen. Sie konnten letztes Jahr nicht die notwendige Menge an Refinanzierungsmitteln aufbringen, da viele Geldinstitute ihr Kreditengagement verringert hatten.
Insgesamt beläuft sich der Wert des gesamten Bestandes an leasingfinanzierten Ausrüstungen in der Bundesrepublik auf rund 200 Milliarden Euro. Zu den am häufigsten geleasten Produkten zählten Straßenfahrzeuge. Rund zwei Drittel aller geleasten Produkte sind Autos. Weitere 12,1 Prozent sind Produktionsmaschiene und bei 9,6 Prozent der Leasingobjekte handelt es sich um Bürogeräte und EDV.
Wer selbst über Leasing als Finanzierungsmöglichkeit für einen neuen oder gebrauchten PKW nachdenkt, der wird im Internet an vielen Stellen fündig werden.
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