Was passiert wenn das eigene Auto beim Parken in Brand gerät?
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, haftet der Halter des PKWs micht für den entstandenen Schaden. Es sei denn, das Auto habe sich bei laufendem Motor bewegt. Doch bei einem Auto, das nicht in Betrieb sei, trifft den PKW-Halter keine Schuld.
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